Betriebssportkreisverband Essen e.V.

Kleinfeldfußball - Spielordnung

1.Veranstalter

Der Sparkassen Oldie - Cup wird ausgerichtet vom BKV Sportausschuß Fußball des Betriebssport Kreisverband Essen e.V.

2.Spielleitende Stelle

Der Spielbetrieb beim durchgeführten Turnier unterliegt dem BKV Sportausschuß Fußball.

3.Durchführung des Turniers

  1. Die Leitung und Durchführung des Turniers obliegt dem Veranstalter. Eine Turnierleitung ist zu bilden.
  2. Beim Sparkassen Oldie - Cup ist die Turnierleitung verantwortlich für:
  1. Für die beteiligten Mannschaften müssen vor Beginn des Turniers die
    Turnierbestimmungen zur Einsicht ausliegen.
  2. Der Veranstalter übernimmt für Wert- und Sachgegenstände keine Haftung.

4.Turniermodus

  1. Der Spielplan wird vom Veranstalter unter Berücksichtigung des Meldeergebnisses ausgearbeitet.
  2. Das Turnier wird zweckmäßig in Gruppenspielen nach dem System „ Jeder gegen Jeden“ durchgeführt.Die Gruppenplatzierungen werden nach dem Subtraktionsverfahren ermittelt.
    Bei gleicher Punktzahl und Tordifferenz entscheiden die mehr erzielten Tore und danach ggfls. das Ergebnis gegeneinander.
    Ergibt sich auch dann noch keine  Entscheidung erfolgt ein Strafstoß-Entscheidungsschießen.
  3. Kampflos abgegebene Spiele werden mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den Gegner gewertet.
    Die nicht angetretene Mannschaft wird zusätzlich nach den Straf - bestimmungen des BKV Essen e.V. bestraft.
  4. Bei Manipulation oder Ausschreitungen einer Mannschaft gegen diese Ordnung wird diese disqualifiziert.
    Alle Ergebnisse dieser Mannschaft werden für ungültig erklärt, dies gilt auch wenn eine Mannschaft nicht mehr antritt.

5.Spielberechtigung für BSG´n und Spieler

  1. Vorraussetzung für die Spielberechtigung einer BSG ist die Mitgliedschaft im
    Westdeutschen Betriebssportverband e.V.
  2. Zur Teilnahme am Turnier sind nur Spieler berechtigt, die im Besitz eines gültigen
    Spielerpasses sind.
  3. Meldet eine BSG mehrere Mannschaften, so dürfen einzelne Spieler nur in ein und derselben Mannschaft eingesetzt werden.
  4. Die Spielerpässe sind zum Nachweis der Spielberechtigung am ersten Spieltag des Turniers zur Paßkontrolle gemeinsam mit der Spielerliste der Turnierleitung vorzulegen.
  5. Werden an den folgenden Spieltagen weitere Spieler eingesetzt, so sind diese am jeweiligen Spieltag in der Spielerliste nachzutragen. Die Spielerpässe müssen auch hierfür vorgelegt werden.

6.Spielfeld

Die Aufteilung des Spielfeldes erfolgt entsprechend den Fußballregeln, sie ist jedoch den jeweiligen Größenverhältnissen anzupassen.
Das Spielfeld wird durch die Seitenlinien und Torlinien begrenzt. Die Mittellinie muß parallel zur Torlinie verlaufen und genau den Mittelpunkt der Seitenlinie treffen.
Der Mittelpunkt ist zu kennzeichnen.
Als Strafraum ist ein rechteckiger Torraum abzuzeichnen, der mindestens 6 m tief sein muß. Die seitlichen Begrenzungslinien des Torraumes verlaufen mindestens 3 m seitlich der Torpfosten.
Das Tor kann 3 bis 5 m breit und muß 2 m hoch sein. Innerhalb des Straf- bzw. Torraumes ist ein Strafstoßpunkt zu markieren. Dieser befindet sich in der Regel 7 m vom Mittelpunkt der Torlinie entfernt.
Die Eckstöße werden jeweils von den Punkten ausgeführt, an denen sich die Seiten - und die Torlinien treffen

7.Mannschaften / Auswechselspieler

  1. Eine Mannschaft darf aus 15 Spielern bestehen, von denen in der Regel 6
  2. ( Torwart und 5 Feldspieler ) dürfen gleichzeitig auf dem Spielfeld sein.
    2. Das Auswechseln von Spielern während des Spieles ist gestattet. Erlaubt sind “ fliegender Wechsel “ und “ Wieder -Einwechseln “ an der Mittellinie,
    jedoch nur an der von der Turnierleitung bestimmten Seite und erst nachdem der auszuwechselnde Spieler das Spielfeld verlassen hat.
  3. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässigen Spieler auf dem Spielfeld, ist das Spiel zu unterbrechen.
    Der Spieler, der zuletzt das Spielfeld betreten hat, ist zu verwarnen. Das Spiel wird mit indirektem Freistoß an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball bei der Unterbrechung befand.

8.Spielkleidung / Ausrüstung der Spieler

  1. Für die Ausrüstung der Spieler gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den
    Pflichtspielen auf dem Großfeld.
  2. Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich, so muß die im Spielplan erstgenannte Mannschaft für unterschiedliche Spielkleidung Sorge tragen.
  3. Jede Mannschaft hat zu ihren Spielen zwei spielfähige Bälle mitzubringen sowie eine Ausweichkluft.

9.Spielleitung

  1. Die Spiele müssen von zugelassenen Schiedsrichtern geleitet werden.
  2. Die Anzahl der Schiedsrichter für einen längeren Spieltag bestimmt die Turnierleitung in Abstimmung mit dem zuständigen Schiedsrichterausschuß.

10.Spielzeit

  1. Die Spielzeit eines Spieles sollte max. 2 x 30 und mind. 2 x 15 Minuten betragen.

11.Spielregeln und Spielbestimmungen

  1. Es gelten ausschließlich die Spielregeln des BKV ( siehe Anlage ). Diese Spielregeln liegen bei der Turnierleitung zur Einsicht aus.
  2. Bei einem Strafstoßschießen zur Spielentscheidung bestimmt der Schiedsrichter das Tor, auf das alle Strafstöße auszuführen sind und lost aus,
    welche Mannschaft beginnt. Schießen dürfen nur Spieler, welche am Spieltag im Mannschaftsmelde - formular aufgeführt sind.
    Beide Mannschaften haben abwechselnd je 5 Strafstöße auszuführen. Haben beide Mannschaften nach 5 Strafstößen gleich viele Tore erzielt,
    wird das Strafstoßschießen in gleicher Reihenfolge fortgesetzt ( jetzt) nur ein Strafstoß je Mannschaft ), bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Strafstößen einTor mehr erzielt hat.
    Jeder Strafstoß ist von einem anderen Spieler auszuführen.
    Einen zweiten Strafstoß darf ein Spieler erst ausführen, wenn alle auf der Meldeliste aufgeführten ( noch spielberechtigten bzw. noch anwesenden ) Spieler einen Strafstoß ausgeführt haben.
    Alle Spieler ( außer dem Schützen und dem Torwart ) müssen sich an der Mittellinie aufhalten, der nicht beteiligte Torwart außerhalb des Torraumes, hinter der Torlinie.

12.Verwarnung und Feldverweis

Der Schiedsrichter kann je nach Schwere ein Vergehen mit einer gelben Karte bzw. einer 5 Minuten Zeitstrafe ahnden.
Nach einer Zeitstrafe kann nur noch ein totaler Feldverweis ausgesprochen werden.
Bei Feldverweis mit roter Karte scheiden die betroffenen Spieler aus dem Turnier aus und werden der zuständigen spielleitenden Stelle gemeldet.
Stafmaß siehe Anlage II Bei einer roten Karte wegen unsportlichen Verhaltens ( § 17 (3) a ) Fußball Spielordnung des BKV - Essen
oder absichtlichem Handspiel zum Zwecke der Torverhinderung ist mit dem Ende des Turniertages die Sperre abgelaufen.

13.Schiedsgericht

Für die Entscheidung bei Streitfragen ist ein Schiedsgericht zu bilden. Die Turnierleitung sollte als Schiedsgericht fungieren. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind unanfechtbar. 1.Änderung September 2005
2.Änderung August 2006

Anlage I zur Spielordnung für den Sparkassen Oldie Cup

Ausführungsbestimmungen

  1. Die Abseitsregel ist aufgehoben.
  2. Bei Ausbällen an den Seitenlinien wird der Ball durch einrollen wieder ins Spiel gebracht.
  3. Bei Ausbällen an den Torauslinien wird der Ball ausschließlich durch den Torwart wieder ins Spiel gebracht. Der Ball ist im Spiel,
    wenn er den Torraum verlassen hat. Er muß von einem Spieler berührt werden, bevor er die Mittellinie überschreitet. Bei Verstoß wird auf Freistoß von der Mittellinie entschieden.
  4. Berührt ein Spieler der verteidigenden Mannschaft - einschließlich Torwart - den Ball bevor er die Torauslinie überschreitet, so ist auf Eckstoß zu entscheiden.
  5. Handspiel sowie Foulspiel innerhalb des Torraumes werden mit Strafstoß geahndet.
  6. Bei Handspiel des Torwartes außerhalb des Torraumes erfolgt ein indirekter Freistoß, sowie die persönliche Strafe. 7.
    Der Torwart darf seinen Torraum nur verlassen, um den Ball abzuwehren, d.h. um ihn vor seinen Gegenspieler zu erreichen. Beschränkt er sich dabei nicht auf die Ballabwehr,
    sondern kommt kontrolliert in Ballbesitz, ist zu unterbrechen ( indirekter Freistoß ).
    Verläßt er aus anderen Gründen als zur Ballabwehr den Strafraum, soll der Schiedsrichter jedoch nur bei einem Spieleingriff einschreiten, damit ist ein Torwartwechsel erlaubt.
  7. Spielt ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zu, ist diesem untersagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch,
    ist ein indirekter Freistoß zu verhängen. Dieses gilt auch beim Einrollen von der Seitenauslinie.
  8. Ein Tor kann aus jeder beliebigen Entfernung erzielt werden.
  9. Beim Abstoß, bei der Ausführung von Straf-, Frei- und Eckstößen sowie beim Einrollen des Balles nach dem Seitenaus müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens 3 m entfernt sein.
  10. Bei Vergehen der verteidigenden Mannschaft innerhalb des Strafraumes wird der Ball zur Ausführung des Freistoßes auf die Strafraumbegrenzung zurückgelegt.
  11. Alle Freistöße sind indirekt.
  12. Bei Strafstoßausführung ist ein Anlauf von 2 m gestattet.

Anlage II zur Spielordnung für den Sparkassen Oldie Cup Automatische Strafen nach § 17 FSO


a.

Verwarnung = Gelbe Karte *

  - Kritisieren des Schiedrichters
  - unsportliches Verhalten
  - absichtliches Handspiel

b.

Zeitstrafe = 5 Minuten**

  - Kritisieren des Schiedrichters
  - unsportliches Verhalten
  - absichtliches Handspiel

c.

Totaler Feldverweis = Rote Karte

  - Beleidigung des Schiedrichters oder der Turnierleitung
- grobes Foulspiel
- Tätlichkeit gegenüber Spielern, Schiedsrichter, Turnierleitung
- Zuschauer, sowie besonders unsportliches Verhalten.
Ausschluss vom Wettbewerb und
automatische Sperre gemäß BKV Spielordnung
Nach einer gelben Karte kann auch noch eine 5 Minuten Strafe folgen
Nach einer Zeitstrafe kann nur noch ein totaler Feldverweis ausgesprochen werden.