Die Einnahmen und Ausgaben des BKV Essen e.V. (BKV) regeln sich nach dieser Finanz- ordnung.
Sie sind nach den Grundsätzen einer sparsamen Haushaltsführung zu verwalten.
§ 2 Einnahmen
Die Einnahmen des Vereins setzen sich wie folgt zusammen:
Beiträge - ANLAGE 1 –
1.1 Grundbeitrag BKV 1.2 Einzelmitgliedsbeitrag BKV 1.3 Abgabe an übergeordnete Verbände, Sporthilfe Versicherungsbeitrag 1.4 ESPO Mitgliedsbeitrag 1.5 Kosten für Bezug des Verbandsorgan -Sport in Betrieb- Die Beitragsanteile nach 1.2 bis 1.4 werden nach der Zahl der Einzelmitglieder der Mitgliedsvereine erhoben.
Sonstige Einnahmen
2.1 Passkosten für nach der Bestandserhebung nachgemeldete Einzelmitglieder. 2.2 Startgelder 3.Geldstrafen Die Geldstrafen ergeben sich aus der RuVO des Vereins. 4. Zuwendungen und Zuschüsse von Verbänden 5. Spenden 6. Erträge aus Veranstaltungen des BKV 7 Sonstige Einnahmen (z.B. Zinsen, Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen und sonstigen Verkäufen.
§ 3 Ausgaben
Die Ausgaben des Vereins ergeben sich aus:
Kosten der Verbandsgeschäftsführung des Vorstands
Pauschale Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten der Organ- und Ausschussmitglieder und sonstiger vom Vorstand beauftragter Personen. - ANLAGE 2 -
Kosten für die Durchführung von Veranstaltungen durch den BKV
Zuschüsse zu den von Mitgliedern durchgeführten Veranstaltungen Die Kosten für Turniere und sonstige Sportveranstaltungen des BKV Essen e.V. sollen sich durch die dafür zahlenden Startgelder decken.
Pflichtbeiträge und sonstige Abgaben (lt. § 2 Abs. 1.1.3 – 1.1.5)
Kosten für Ehrungen, Glückwünsche, Kondolenz und Repräsentatio
§4 Aufzeichnungen
Der Vorstand hat über alle Einnahmen und Ausgaben Aufzeichnungen nach kaufmännischen
Grundsätzen zu führen
Alle Einnahmen und Ausgaben sind ordnungsgemäß zu belegen.
§ 5 Kassenbericht
Der Vorstand hat für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Kassenbericht zu erstellen und der Mitgliederversammlung vorzulegen.
Der Kassenbericht besteht aus:
2.1 Bilanz
2.2 Gewinn- und Verlustrechnung.
§ 6 Haushaltsvoranschlag
Der Vorstand hat für das laufende Geschäftsjahr über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsvoranschlag zu erstellen und der Mitgliederversammlung zur Ver- abschiedung vorzulegen.
§ 7 Rücklagen
In der Bilanz und im Haushaltsvoranschlag sind aus dem Eigenkapital für vorgesehene au- ßergewöhnliche Vereinsausgaben angemessene Rücklagen zu bilden, deren Höhe jederzeit durch entsprechende Bankguthaben gedeckt sein muss.
§ 8 Zahlungsverkehr
Der Zahlungsverkehr hat grundsätzlich über die Bankkonten des Vereins zu erfolgen. In begründeten Einzelfällen kann der Zahlungsverkehr auch bar erfolgen.
§ 9 Versteuerung
Der Empfänger der pauschalen Aufwandsentschädigung und Spesen ist für eine ordnungsgemäße Versteuerung nach § 3 Nr. 26a EStG selbst verantwortlich.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Finanzordnung abgekürzt: BKV-FinO tritt an die Stelle der FinO vom 01.04.2011. Sie wurde von der Mitgliederversammlung am 19.08.2023 beschlossen und tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft.
Anlage 1 zur FinO
Beiträge für die Jahreskostenrechnung
1.1 Grundbetrag BKV pro angefangenes Quartal 12,80 €
1.2 Einzelmitgliederbeitrag BKV pro Mitglied und Jahr 1,50 €
1.3 Sporthilfe - Versicherungsbeitrag, Abgaben an übergeordnete Verbände Richtet sich nach der Vorgabe des Westdeutschen Betriebssportverbandes
1.4 ESPO Mitgliedsbeitrag ( Stand 2011 ) 0,50 €
1.5 Verbandsorgan – Sport im Betrieb – (SiB) Richtet sich nach der Vorgabe des Westdeutschen Betriebssportverbandes.
Passkosten
2.1 Nachmeldung von Einzelmitgliedern pro Mitglied 3,00 € Die Passkosten sind bei der Antragstellung als gezahlt zu belegen.
Anlage 2 zur FinO
Pauschale Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten und Spesen
Folgende Pauschale Aufwandsentschädigungen werden erstattet:1.1 Für örtliche Sitzungen, Tagungen, sowie Abhaltung der offiziellen Geschäftsstunden und vom Vorstand zur Erledigung angewiesene Aufgaben:
1.1.1 bis 6 Std. Dauer 10,00 €
1.1.2 über 6 Std. Dauer 14,00 €
1.2 Für auswärtige Sitzungen,Versammlungen, Tagungen und sonstige auswärtige Veranstaltungen:
1.2.1 bis 6 Std. Dauer 20,00 €
1.2.2 über 6 Std. Dauer 26,00 €
Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Reisenden für die In- anspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung entstehen. Sie sind durch Einzelbelege nachzuweisen. Der Beleg muss die Anschrift der Unterkunft, den Namen des Übernachten- den und die Tage enthalten, an denen übernachtet wurde. Bei Inanspruchnahme eines Doppelzimmers ist der Rechnungsbetrag um 15 Euro pro
Übernachtung zu kürzen. Weist der Rechnungsbetrag nur einen Gesamtbetrag für Übernachtung und Frühstück und gegebenenfalls Mittag- und Abendessen aus, ist der Erstattungsbetrag darüber hinaus wie folgt zu kürzen:
um 4,80 € für jedes Frühstück
um 9,60 € für jedes Mittagessen
um 9,60 € für jedes Abendessen
Bei Übernachtungskosten ist auch ein Pauschalansatz von 20 € möglich.
Folgende Fahrtkosten werden für Fahrten zu Sitzungen und Tagungen erstattet. Ausge- nommen sind Veranstaltungen in der Geschäftsstelle. 3.1 Aufwendungen für Fahrten mit der DB II. Klasse zuzüglich eventueller Zuschläge
3.2 Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
3.3 Aufwendungen für notwendige Taxifahrten, soweit öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können
3.4 Aufwendungen für Fahrten mit dem eigenen PKW pro KM 0,30
Spesen für Leitungen bei Turnieren und sonstigen sportlichen Veranstaltungen des BKV
können einschließlich Fahrtkosten abgerechnet werden:
4.1 Turnierleitung (Einzelveranstaltungen) maximal 3 Personen pro Person 25,00 €
4.2 Der jeweilige Sportausschuss, welcher Spielrunden (Meisterschafts- und Pokalspielrunden)
durchführt die sich über mehrere Spieltage (Saison) erstrecken, erhält einen Betrag von
75,00 €, zur Abgeltung der entstehenden Aufwendungen.
Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung kann erst erfolgen, wenn vom Ausschuss eine
Festlegung des Betrages für ihre jeweiligen Mitglieder, dem Vorstand gemeldet wurde.
4.3 Schiedsrichterkosten regeln sich nach den Beschlüssen des BSVN e.V.
Für Sportveranstaltungen einer BKV Kreisauswahl kann vorher ein Zuschuss beantragt werden.
Büromaterialien können nach Rücksprache mit dem Vorstand im Handel bezogenen oder mit Beleg abgerechnet werden, soweit diese Materialien nicht auf Vorrat in der Verbands- geschäftsstelle vorhanden bzw. nicht zu bekommen sind.
Postsendungen in größeren Stückzahlen sind mittels Frankierautomaten in der Geschäfts- stelle zu frankieren. Hierbei besteht die Möglichkeit des Vorfrankierens.
Für alle Aufwendungen nach Anlage 2 der BKV- FinO sind Aufzeichnungen zu führen (z.B.
Formblatt 260482 Reisekostenabrechnung / Formblatt Sitzungen).